Bei Ihrem Notar erhalten Sie die gesamte Vertragsabwicklung aus einer Hand: von der Errichtung des Kaufvertrages über die Unterschriftsbeglaubigung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Egal, ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten – Sie sind bei uns richtig. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Nach einer individuellen Beratung können wir Ihren Kaufvertrag entsprechend Ihrer Vereinbarungen errichten.
Zunächst überprüfen wir den aktuellen Lastenstand im Grundbuch. Danach wird die Kaufpreisfinanzierung geklärt. Nach vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Informationen erfolgt die Unterfertigung des Kaufvertrages und treuhändige Abwicklung desselben.
Als Treuhänder übernimmt der Notar auf Grund einer Treuhandvereinbarung Geld oder andere Vermögenswerte oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Er ist verpflichtet, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten. Die Registrierung der Treuhandkonten erfolgt bei der NTB – der Notartreuhandbank, einer ausschließlich den Notaren zur Verfügung stehenden Bank.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen wird die Steuerberechnung und schließlich die grundbücherliche Durchführung durch uns vorgenommen. Wenn alle Voraussetzungen vereinbarungsgemäß erfüllt wurden, erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäufer.
In jedem Fall ist die vorherige Abwicklung aller erforderlichen Informationen (insbesondere grundbücherlich eingetragene Belastungen, erforderliche Genehmigungen, anfallende Steuern – insbesondere die Immobilienertragsteuer des Verkäufers) unabdinglich, um anschließende „Überraschungen“ zu vermeiden.
Bei der Kaufvertragserrichtung sind wird auf Grund unserer Unparteilichkeit sowohl zur Beratung der Käufer als auch der Verkäufer verpflichtet. Bei uns erhalten Sie eine unparteiliche, diskrete und unabhängige Abwicklung Ihres Kaufvertrages.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihres Liegenschaftskaufes.