Bild auf dem die Unterzeichnung eines Testaments zu sehen ist

LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN

Notare sind Spezialisten in erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen und deren Verwahrung sowie bei der Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.

Testament

Sonstige letztwillige Verfügung – Vermächtnis

Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

notarin am see

Mag. Barbara Rojacz-Halwax
Öffentliche Notarin


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