VERLASSENSCHAFTEN
Über jeden Todesfall in Österreich ist ein Verlassen-schaftsverfahren einzuleiten. Je nach Sterbetag und Sterbeort wird vom zuständigen Bezirksgericht ein Notar als sog. Gerichtskommissär bestellt. Unser Notariat ist auf Grund der Verteilungsordnung des Bezirksgerichtes Neusiedl am See für alle Sterbefälle des Bezirkes Neusiedl am See vom 01. – 08. eines jeden Monats zuständig. In dieser Funktion üben wir hoheitliche Tätigkeiten aus.
Der 1. Schritt im Verlassenschaftsverfahren ist die Errichtung der sog. Todesfallaufnahme. Hier erforscht der Gerichtskommissär die Grundlagen für die Verlassenschaft (die nächsten Angehörige, die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, das Vorhandensein letztwilliger Verfügungen, etc.).
Danach werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhoben. Der Notar ermittelt im Auftrag des Gerichtes alle Vermögenwerte, Erben und sichert, wenn nötig, das hinterlassene Verlassenschaftsvermögen. Im Verlassenschaftsverfahren werden alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten geklärt und an den/die Erben/Berechtigten übergeben.
Das Verfahren endet durch den bezüglichen Endbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes (Einantwortungsbeschluss, Beschluss auf Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt an einen oder mehrere Gläubiger).
Wussten Sie, dass die Erbengemeinschaft einen Notar Ihres Vertrauens mit der Durchführung der Verlassenschaft als sog. Erbenmachthaber auswählen und beauftragen kann?
notarin am see
Mag. Barbara Rojacz-Halwax
Öffentliche Notarin
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